
Wir als überregionale Ombudsstelle BERNI tragen zur qualitativen, einheitlichen und flächendeckenden ombudschaftlichen Beratung in Niedersachsen bei, indem wir unter Beteiligung der Regionalstellen Leitlinien und Qualitätsstandards entwickeln und evaluieren. Dabei ist uns wichtig, dass der fachliche Austausch aller Berater*innen in den niedersächsischen Ombudsstellen in Form von regelmäßigen kollegialen Fallberatungen und Netzwerktreffen gesichert wird. Hierfür steuert BERNI insbesondere die juristische Expertise bei. Außerdem bieten wir die Organisation sowie Durchführung von Fortbildungen an, um dem Fortbildungsbedarf der Ombudspersonen nachzukommen.
Unser aktuelles Angebot finden Sie hier.
Überdies sind wir in Kooperation mit dem ISM Mainz Teil des Projektes "Evaluation der Ombudschaft in Niedersachsen auf Grundlage der statistischen Auswertung", um die ombudschaftliche Beratung qualitativ und zielgerichtet weiterzuentwickeln.
Finde deine regionale Ombudsstelle
Niedersachsen verfügt über ein weites Netz an ombudschaftlichen Beratungsstellen. Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Anlaufstelle in Ihrer Nähe zu finden, damit Sie schnelle und kompetente Unterstützung erhalten.
Über die Landkarte (links) finden Sie den Landkreis Ihres fallzuständigen Jugendamtes sowie die Kontaktdaten Ihrer regionalen Ombudsstelle.Wählen Sie dazu den Standort in der entsprechenden Landkreisgruppe aus, dann werden Sie weitergeleitet.

Was ist ombudschaft?
Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist eine unabhängige Beratung für Kinder, junge Menschen und deren Eltern bzw. Helfersystemen, die im Konflikt mit der öffentlichen oder freien Jugenhilfe stehen.
Den Betroffenen wird Hilfe geboten, indem sie über ihre Rechte aufgeklärt werden und Unterstützung bei Entscheidungsprozessen sowie der Verwirklichung von Rechtsansprüchen erhalten.
Dadurch soll nicht nur individuell bei der Lösungsfindung geholfen werden. Der Auftrag liegt darin, die bestehenden Machtasymmetrien in der Kinder- und Jugendhilfe auszugleichen.
aufgaben der regionalen OmbudsstelleN
Die regionalen Ombudsstellen stehen Kindern, jungen Menschen sowie ihren Eltern als auch Fachkräften bei Fragen und Problemen mit der Kinder- und Jugendhilfe als unabhängige Beratungsstelle zur Seite.
Sie informieren, beraten und vermitteln auf vertraulicher Ebene, kostenlos und unabängig vom Jugendamt und Einrichtungen.
Ombudschaft für...
Wobei helfen die Ombudsstellen?
Du bekommst bereits Jugendhilfe oder willst sie beantragen und…
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...fühlst Dich nicht richtig verstanden?
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...glaubst Dir geschieht Unrecht?
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...suchst jemanden, der Dich unabhängig beraten kann?
Die Beratung ist für dich kostenlos.
Deine Beschwerde wird von uns vertraulich behandelt.
Wir beraten dich auch anonym.
"Die Ombudspersonen arbeiten immer im Auftrag von dir und deiner Familie. Das heißt: Wir bringen nicht unsere eigene Sichtweise ein. Wir unterstützen dich und deine Familie dabei, vom Jugendamt und den Hilfeträgern ernst genommen werden."
Herausgeber: Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe
Was können die Ombudsstellen für dich tun?
Wenn Du zu uns kommst, dann bieten wir dir folgende Beratung:
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Wir informieren Dich über deine Rechte.
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Wir beraten dich, welche Möglichkeiten es gibt sich gegen eine ungerechte Entscheidung zu wehren.
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Wir suchen gemeinsam mit Dir nach Lösungen.
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Falls erforderlich, begleiten wir dich zu Terminen mit dem Jugendamt oder zu einem freien Träger der Jugendhilfe.

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Ist eine Ombudsstelle der richtige Ansprechpartner?
Sie sind bei einer Ombudstelle richtig, wenn...
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...Sie einen Konflikt mit dem Jugendamt oder einem Jugendhilfeträger (z. B. Familienhilfe, Wohngruppe…) haben.
Die Beratung ist für dich kostenlos.
Deine Beschwerde wird von uns vertraulich behandelt.
Wir beraten dich auch anonym.
Sie sind sich unsicher, ob Sie bei uns richtig sind?
Die regionalen Ombusstellen können das in einem ersten gemeinsamen Gespräch klären!
Was können die Ombudsstellen für Sie tun?
Sie erhalten bei uns folgende Beratung:
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Wir informieren Sie über ihre Rechte.
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Wir sprechen mit Ihnen über konkrete Anliegen.
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Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
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Auch Sie als Fachkraft unterstützen wir in Ihrer Arbeit.
Wenn Sie als pädagogische Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe mit den jungen Menschen und deren Familien arbeiten oder diese in einem Konflikt mit Dritten im Kontext der Jugendhilfe stehen, können auch Sie sich auf deren Wunsch hin und in deren Namen selbstverständlich an die regionalen Ombudsstellen wenden.
Sie wünschen fachliche Informationen zur ombudschaftlichen Beratung nach dem § 9a SGB VIII und den Besonderheiten der niedersächsischen Ombudschaft. Wenden Sie sich hier an uns.
Unsere Ombudsstellen sind keine externen Beschwerdestellen.
Unsere überregionale Ombudsstelle ist keine externen Beschwerdestelle im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 4 im SGB VIII. Die Arbeit einer externen Beschwerdestelle erfordert andere Ansätze, Methoden und strukturelle Voraussetzungen als ombudschaftliche Beratung nach § 9a SGB VIII.
Gerne verweisen wir an dieser Stelle auf das Positionspapier Bundesnetzwerk Ombudschaft.
Sind Sie an weitergehendem Austausch interessiert, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!


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