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ZUSAMMENHALT – ENTWICKLUNG – UNTERSTÜTZUNG

Wir verbinden
Ombudschaft in 
Niedersachsen

Beratungstelle finden
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"Für eine starke
Kinder- und
Jugendhilfe."
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Wir als überregionale Ombudsstelle BERNI tragen zur qualitativen, einheitlichen und flächendeckenden ombudschaftlichen Beratung in Niedersachsen bei, indem wir unter Beteiligung der Regionalstellen Leitlinien und Qualitätsstandards entwickeln und evaluieren. Zudem sichern wir den fachlichen Austausch aller Berater*innen in den niedersächsischen Ombudsstellen in Form von regelmäßigen kollegialen Fallberatungen und Netzwerktreffen. Hierfür trägt BERNI insbesondere die juristische Expertise bei. Zudem sichern wir den Fortbildungsbedarf der Ombudspersonen durch Organisation und Durchführung dieser. Unser aktuelles Fortbildungsangebot finden Sie hier. Um die ombudschaftliche Beratung qualitativ und zielgerichtet weiterzuentwickeln sind wir zudem mitverantwortlich für die niedersächsische Evaluation des Projektes, das durch das ISM Mainz begleitet wird.

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Finden Sie Ihre regionale Ombudsstelle

Niedersachsen verfügt über ein weites Netz an Beratungsstellen.
Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Anlaufstelle in Ihrer Nähe zu finden, um schnelle und kompetente Unterstützung zu erhalten.

Anhand des Landkreises in dem sich ihr fallzuständiges Jugendamt befindet werden ihnen die Kontaktdaten ihrer regionalen Ombudsstelle angezeigt. Wählen sie dazu das Haus in der entsprechenden Landkreis-Gruppe aus.

Ombudschaft für...

  • Wobei helfen die Ombudsstellen?

    Du bekommst bereits Jugendhilfe oder willst sie beantragen und…

    …fühlst dich nicht richtig verstanden?

    …glaubst, dir geschieht Unrecht?

    …suchst jemanden, der dich unabhängig beraten kann?

    Was können die Ombudsstellen für dich tun?

    Wir informieren dich über deine Rechte.

    Wir beraten dich, welche Möglichkeiten es gibt, sich gegen eine ungerechte Entscheidung zu wehren.

    Wir suchen gemeinsam mit dir nach Lösungen.

    Falls erforderlich, begleiten wir dich zu Terminen beim Jugendamt oder zu einem freien Träger der Jugendhilfe.

    Die Beratung ist für dich kostenlos.

    Deine Beschwerde wird von uns vertraulich behandelt.

    Wir beraten dich auch anonym.

    "Die Ombudspersonen arbeiten immer im Auftrag von dir und deiner Familie. Das heißt: Wir bringen nicht unsere eigene Sichtweise ein. Wir unterstützen dich und deine Familie dabei, vom Jugendamt und den Hilfeträgern ernst genommen werden."

    Herausgeber: Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe

  • Ist eine Ombudsstelle der richtige Ansprechpartner?

    Falls sie einen Konflikt mit dem Jugendamt oder einem Jugendhilfeträger (z. B. Familienhilfe, Wohngruppe…) haben, sind sie bei einer Ombudsstelle richtig.

    Die Beratung ist für dich kostenlos. Deine Beschwerde wird von uns vertraulich behandelt. Wir beraten dich auch anonym.

    Sie sind noch unsicher ob Sie bei uns richtig sind?

    Die regionalen Ombusstellen können das in einem ersten gemeinsamen Gespräch klären!

    Die regionalen Ombudsstellen in Niedersachsen können Sie:

    - über ihre Rechte informieren

    - sie in ihrem konkreten Anliegen beraten

    - und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen

  • Auch Sie als Fachkraft unterstützen wir in ihrer Arbeit.

    Für Fachkräfte und Ratsuchende heißt das:

    Schauen Sie bitte in der Karte nach Ihrer regionalen Ombudsstelle und wenden Sie sich zunächst an die Ansprechpartner*innen vor Ort.

    Wenn Sie als pädagogische Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe mit den jungen Menschen und deren Familien arbeiten oder diese in einem Konflikt mit Dritten im Kontext der Jugendhilfe stehen, können auch Sie sich auf deren Wunsch und in deren Namen selbstverständlich an die regionalen Ombudsstellen wenden.

    Sie wünschen fachliche Informationen zur ombudschaftlichen Beratung nach dem § 9a SGB VIII und den Besonderheiten der niedersächsischen Ombudschaft.

    Auf dem Laufenden bleiben

    Die überregionale Ombudsstelle BerNi ist keine einrichtungsexterne Beschwerdestelle

    Unsere überregionale Ombudsstelle ist keine externen Beschwerdestellen im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 4 im SGB VIII.

    Die Arbeit einer externen Beschwerdestelle erfordert andere Ansätze, Methoden und strukturelle Voraussetzungen als ombudschaftliche Beratung nach § 9a SGB VIII.

    Gerne verweisen wir an dieser Stellen auf das Positionspapier Bundesnetzwerk Ombudschaft  

    Positionspapier BNO

    Sind Sie an weitergehendem Austausch interessiert, stehen wir hierzu gerne zur Verfügung.

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